
Für Unternehmen
Beratung/Vertrauensstelle
Nehmen Sie Ihre Fürsorgepflichten wahr?
Ich unterstütze Sie gerne in Ihrer Verantwortung für die Mitarbeitenden (Art. 328 OR), zum Beispiel in der Konfliktberatung aber auch in der Prävention gegen Burnout, Mobbing und sexuelle Belästigung. Gerne stehe ich Ihren Mitarbeitenden zudem als externe Vertrauensstelle zur Verfügung, insbesondere mittels:
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Beratung des Managements
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Prophylaxe gegen Burnout
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Externe Vertrauensstelle
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Konfliktberatung
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Begleitung bei Fällen von Mobbing und/oder sexueller Belästigung
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Schulungen I Präventionen

Ihre externe Vertrauensstelle
So werden Sie zu einem noch besseren Arbeitgeber.
Ihre Mitarbeitenden müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie mit arbeitsplatzbezogenen Problemen kämpfen, sich zum Beispiel überfordert (nahe Burnout), belästigt oder schikaniert fühlen oder in einen anderen Konflikt geraten sind. Sie dürfen dabei auf meine Unterstützung und Verschwiegenheit zählen, ohne sich dabei intern zu exponieren. Die Unterstützung und Stärkung des Einzelnen resultiert positiv im ganzen Unternehmen.
Ich empfehle mich gerne als Ihre externe Vertrauensstelle.
Beratung von Führungskräften
Mehr als nur Führung.
Um Menschen zu führen, braucht es mehr als Fachkompetenz. Es braucht einerseits Entscheidungsfreude, Mut, Leistungsorientierung und unternehmerisches Denken. Auf der anderen Seite Bedachtsamkeit, Sozialkompetenz, Integrität und menschliches Feingefühl.
Ich unterstütze Sie oder Ihr Managementteam gerne dabei, all die komplexen und konträren Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen - und zwar so, dass es genau zu Ihrer Persönlichkeit, Ihren Kompetenzen, Ihren Mitarbeitenden und Ihrem Unternehmen passt.


Schulungen und Präventionen
Mobbing und sexuelle Belästigung, Burnoutprophylaxe u.a.
Prävention und Intervention unter anderem bei Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und in der Prävention von Burnout sind anspruchsvolle Aufgaben und müssen thematisiert werden.
Ich unterstütze Sie gerne dabei.
Das Obligationenrecht (OR) verlangt von den Arbeitgebern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht (Art. 328) ein belästigungsfreies Arbeitsklima. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber ersatzpflichtig für Schäden, die den Opfern erwachsen.